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   VG Freiburg, 21.08.2023 - 6 K 1840/21   

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https://dejure.org/2023,22994
VG Freiburg, 21.08.2023 - 6 K 1840/21 (https://dejure.org/2023,22994)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21.08.2023 - 6 K 1840/21 (https://dejure.org/2023,22994)
VG Freiburg, Entscheidung vom 21. August 2023 - 6 K 1840/21 (https://dejure.org/2023,22994)
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  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 4 S 1384/10

    Zur Gelegenheitsursache im Sinne des Dienstunfallrechts

    Auszug aus VG Freiburg, 21.08.2023 - 6 K 1840/21
    Denn das Gesetz macht die Gewährung von Unfallfürsorge davon abhängig, dass die Verletzung, also der Gesundheitsschaden, "durch" einen Dienstunfall eingetreten ist (vgl. § 44 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2012 - 4 S 1384/10 - juris m.w.N.).

    Lassen sich die anspruchsbegründenden Voraussetzungen trotz Ausschöpfung aller verfügbaren Mittel nicht klären, so geht dies zulasten des Beamten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2012 - 4 S 1384/10 - juris Rn. 19 m.w.N.; siehe auch m.w.N. Günther/Michaelis/Brüser, Das Dienstunfallrecht für Bundes- und Landesbeamte, 2019, S. 247-251).

  • VG Stuttgart, 29.04.2021 - 10 K 11548/18

    Dienstunfallfürsorge; Konkretisierung hinsichtlich der Angemessenheit der

    Auszug aus VG Freiburg, 21.08.2023 - 6 K 1840/21
    Als angemessen gelten die Kosten, die zu dem angestrebten Heilerfolg in einem den Aufwand rechtfertigenden vernünftigen Verhältnis stehen, was sich unabhängig von der Zugehörigkeit des verletzten Beamten zu einer Besoldungsgruppe beurteilt (vgl. zum Ganzen VG Stuttgart, Urteil vom 29.04.2021 - 10 K 11548/18 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung der Ansprüche auf Heilbehandlungskosten ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendung, da der Bereich der Dienstunfallfürsorge insoweit vergleichbar mit dem Bereich der Beihilfe ist (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 20.04.2021 - 10 K 11548/18 - juris Rn. 25).

  • VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 3 K 5270/15

    Rücknahme; Abrechnungsbetrug; manipulierte Belege

    Auszug aus VG Freiburg, 21.08.2023 - 6 K 1840/21
    Letztlich dringt der Beklagte auch mit dem Hinweis auf ein Urteil des Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 14.02.2017 - 3 K 5270/15 - juris) nicht durch.
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 5.01

    Beamter - Dienstunfall - Unfallfürsorge - fristgerechte Meldung von Unfallfolgen.

    Auszug aus VG Freiburg, 21.08.2023 - 6 K 1840/21
    Dabei entscheidet das Tatsachengericht im Hinblick auf die Pflicht aus § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, über die Art der heranzuziehenden Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme im Rahmen seiner Pflicht zur Sachverhaltsermittlung von Amts wegen nach Ermessen (BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 2 C 5.01 - juris Rn. 15).
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